Rechtsprechung
OLG Hamburg, 26.01.1989 - 6 U 71/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,15026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- unalex.eu
Art. 16 EVÜ
Einzelfälle - newyorkconvention.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.03.1988 - 30 O 77/87
- OLG Hamburg, 26.01.1989 - 6 U 71/88
- BGH, 26.04.1990 - III ZR 56/89
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.04.1988 - III ZR 12/87
Beendigung des Schiedsrichteramts durch Ablauf der Entscheidungsfrist
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.1989 - 6 U 71/88
Daß es sich hier um einen ausländischen Schiedsspruch iS von Art. 1 Abs. 1 UNÜ handelt, ist zweifelsfrei, hat doch das Schiedsgericht seiner Entscheidung ausländisches Verfahrens recht zugrunde gelegt und im übrigen seinen Sitz im Ausland (vgl. BGH WM 1988, S. 1178 f. = NJW 1988, S. 3090 f.). - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.1989 - 6 U 71/88
Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 50, 32, 35 = NJW 1979, 413;… NJW 1987, S. 485 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 21.10.1971 - VII ZR 45/70
Amerikanischer Schiedsspruch
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.1989 - 6 U 71/88
Denn zu dem die Rechtswirksamkeit des ausländischen Schiedsspruchs bestimmenden ausländischen Recht gehört auch das Verfahrensrecht, so daß die im Ausland mit einem fristgebundenen Rechtsbehelf geltend zu machenden Einwendungen für den Fall der versäumten Geltendmachung für das inländische Verfahren der Vollstreckbarerklärung verloren sind (BGH RIW 84, 644, 646; BGHZ 57, 153, 157). - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.1989 - 6 U 71/88
Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 50, 32, 35 = NJW 1979, 413; NJW 1987, S. 485 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 26.04.1990 - III ZR 56/89
Einwendungen gegen einen Schiedsspruch - ordre public - rechtliches Gehör
Die Revision der Antragsgegnerin und Beklagten gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg, 6. Zivilsenat, vom 26. Januar 1989 - 6 U 71/88 - wird nicht angenommen.